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Haus­schwamm zerstört Holz & mehr

Fach­gerechte Sanie­rung bei Haus­schwamm erledigt Hazrolli Unternehmensgruppe aus Pfaffenhofen a. d. Glonn – Wagenhofen

Junge Frau mit langen braunen Haaren hält sich verzweifelt den Kopf, Gesichtsausdruck zeigt Angst vor Hausschwammbefall.

Der Echte Haus­schwamm ist der gefähr­lichste, holz­zer­stö­ren­de Pilz. Er kann in Ge­bäu­den schwe­re Schä­den bis hin zur Ein­sturz­ge­fahr ver­ur­sachen, da er zur Auf­lö­sung der be­fal­le­nen Holz­teile führt. Außer­dem ist er ein be­vor­zug­ter Nähr­bo­den für Schim­mel­pilze.


Was ist Haus­schwamm?

Der Echte Haus­schwamm wächst oft jahre­lang unbemerkt und kann sich bei idealen, feuchten Bedin­gungen (mehr als 25 % Holz­feuchtig­keit) über weite Flächen aus­breiten. Er kann Mauer­werk und sogar Beton durch­dringen und auch trockenes Holz befallen, wenn er erst mal Fuß gefasst hat. Auch andere orga­nische Materia­lien können befallen werden, wie z. B. Zellulose, Schilf oder Textilien.

Ursachen für Haus­schwamm

  • Sporen in Form von rost­braunem Staub
  • Zimtbraune Frucht­körper mit weißem Rand
  • Weiße, watteartige Pilzfäden, die bei Berührung in sich zusammen­fallen
  • Das Holz zerbröselt sehr leicht bei Druck.

Erkennungs­merk­male:

Ursache ist immer Feuch­tig­keit, z. B. durch Wärme­brücken ent­standenes Kondens­wasser, ein­dringen­des Wasser, oder zu schlecht beheizte, feuchte Fach­werk­häuser. Achten Sie daher auf aus­reichendes Lüften und Heizen.

Man erkennt ihn an seiner Zweifarbig­keit, aus­gelöst durch Bakterien. Dabei zerfällt befallenes Holz würfel­artig und es bilden sich Risse. Zu einem späteren Zeitpunkt färbt sich das Holz braun.

Sanierungs­maß­nahmen:

  • Genaue Bestimmung des Pilzes und des befallenen Bereichs
  • Schätzung von Sanierungs­aufwand und Kosten
  • Räumung der zu sanierenden Gebäude­teile
  • Behand­lung der geschädigten Bauteile
  • Beurtei­lung der Sanierung durch einen unab­hängigen Gutachter

In einigen Bundes­ländern ist der Befall mit Echtem Haus­schwamm melde­pflichtig. Dies ist in der Landes­bauordnung geregelt.


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