Kontakt

Energie­aus­weis für Gebäude

Hazrolli Unternehmensgruppe aus Pfaffenhofen a. d. Glonn – Wagenhofen infor­miert über die Be­deu­tung des Energie­aus­weises für Ihre Immo­bilie.

Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus, Adresse Musterstr. 123, 12345 Musterstadt, gültig bis 25.04.2017.

Ein Energie­aus­weis do­ku­men­tiert die energe­tische Be­wer­tung eines Wohn­gebäu­des und gibt damit auch Aus­kunft über den zu erwar­ten­den Energie­ver­brauch. Auf­grund der all­ge­mein hohen Heiz­ener­gie­kosten ist der ener­getische Zu­stand eines Gebäudes ein wich­tiges Krite­rium bei Vermie­tung oder Immo­bilien­kauf.

Inhaltsnavigation


Wozu ist ein Energie­aus­weis nötig?

Der Energie­aus­weis (oder Energie­pass) bietet Käufern und Mietern Transpa­renz in Bezug auf den Energie­verbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung. Haus­besitzern dient er als Anhalts­punkt zur dauer­haften Einspa­rung von Energie und Heiz­kosten.

Bei der Aus­stellung eines Energie­aus­weises wird der Zustand der Außen­wände, des Daches, der Fenster und Außentüren sowie die Heizung be­wertet. Indivi­duelle Moderni­sierungs­empfeh­lungen verdeut­lichen, welche Maß­nahmen nötig sind, um den Energie­verbrauch deut­lich reduzieren zu können.

Wann ist der Energie­aus­weis Pflicht?

Bei Verkauf oder Vermie­tung einer Immo­bilie muss der Haus­eigen­tümer dem Interes­senten unver­züglich (spätes­tens jedoch 14 Tage nach Aufforde­rung) einen gültigen Energie­ausweis vorlegen. Not­wendig ist der Aus­weis auch im Fall einer umfas­senden Sanie­rung inklusive energe­tischer Gesamt­bilanzierung nach aktuellem Gebäude­energie­gesetz (GEG).

Vor­teile des Energie­aus­weises:

  • Überblick des energe­tischen Zustand eines Gebäudes
  • Orientie­rung für Haus­eigen­tümer
  • Transpa­renz für Käufer und Mieter
  • Gezielte Hin­weise (ggf.) auf Sanierungs­bedarf
  • Wert­steige­rung beim Verkauf der Immo­bilie

Aus­nahmen von der Vorlage­pflicht:

  • Gebäude, die unter Denk­mal­schutz stehen
  • Gebäude mit einer Nutz­fläche, die unter 50 m2 liegt
  • Gebäude, die nicht regel­mäßig ge­nutzt und be­heizt werden (z. B. Ferien­häuser)
  • Gebäude wie Ställe, Gewächs­häuser, gering­fügig be­heizte Betriebs­gebäude

Lassen Sie den ener­getischen Zustand Ihres Gebäudes prüfen und profi­tieren Sie davon, eventu­elle Schwach­stellen zu er­kennen. Mit dem Energie­ausweis machen Sie den Energie­verbrauch Ihres Gebäudes transpa­rent.


Sie benötigen einen Fachmann?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Sie benötigen einen Fachmann?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Sie benötigen einen Fachmann?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!


Welche Bedeu­tung hat der Energie­aus­weis?

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) hat sich zur Aufgabe gemacht, die Klima­schutz­ziele zu erreichen. Im GEG sind die energe­tischen Anforde­rungen für Neu­bauten und Bestands­gebäude definiert. Dazu werden fest­gelegte Werte eines Referenz­gebäudes mit dem Energie­bedarf des zu bewer­tenden Gebäudes ver­glichen.

Sollten bei dem Vergleich die Vorgaben des GEG über­troffen werden, können Sie mit attrak­tiven Förder­möglich­keiten.

Um Haus­besitzer zu einer Investi­tion für den Klima­schutz zu motivieren, wurden mit dem GEG seit 2020 Angaben zu Treib­haus­gasemis­sionen in den Energie­ausweis auf­genommen.

Ein Handwerker prüft oder installiert einen Energieausweis-Messgerät an einer Wand in einem Gebäude.

Neu ist auch, dass der Energie­berater in einem Gespräch mit dem Käufer die Daten des Energie­aus­weises näher erklärt.


Bedarfs­aus­weis und Ver­brauchs­ausweis – was ist der Unter­schied?

Der Energie­ausweis für besteh­ende Gebäude kann als Bedarfs­ausweis oder als Verbrauchs­aus­weis aus­gestellt werden. Für einen Neubau kommt nur der Bedarfs­ausweis in Frage.

Der Bedarfs­ausweis

Bei Neu­bauten, bei dem noch keine Verbrauchs­werte vorliegen, berechnet der Energie­berater den theo­retischen Energie­bedarf anhand einer tech­nischen Analyse aller Gebäude­daten. Der ener­getische Zustand eines bestehenden Gebäudes wird unter­sucht (Dach, Außen­wände, Fenster, Heizung), die Bau­substanz wird analy­siert und der Energie­bedarf darauf­hin berechnet. Dabei wird eine durch­schnitt­liche Raum­temperatur von 19 Grad zu­grunde gelegt. Die Daten­ermitt­lung des Bedarfs­aus­weises erfolgt unab­hängig vom indivi­duellen Heiz­verhalten der Bewohner.

Der Verbrauchs­ausweis

Der Verbrauchs­ausweis basiert auf den tat­säch­lichen Heiz­kosten der Bewohner in den vergang­enen drei Jahren. Das macht die reale Daten­ermitt­lung einfach, im Vergleich zum Bedarfs­ausweis weniger auf­wändig und daher auch günstiger. Aller­dings hängen die Daten hierbei stark vom indivi­duellen Heiz­verhalten sowie von etwaigen Klima­schwan­kungen (z. B. harter Winter) und der Behei­zung der um­liegenden Wohnungen ab.


Wer darf einen Energie­ausweis aus­stellen?

Nach dem Gebäude­energie­gesetz (GEG) dürfen nur Personen mit Berufs­erfahrung im Bau­wesen und mit entsprech­ender Quali­fikation einen Energie­ausweis aus­stellen. Das sind beispiels­weise Architekt­Innen, Ingenieur­Innen oder Hand­werker­Innen.

Bei Antrag­stellung von Förde­rungen für Einzel­maß­nahmen an Bestands­gebäuden, die die Energie­effizienz des Gebäudes erhöhen, ist das Hinzu­ziehen eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich.

Ein Handwerker mit verschränkten Armen trägt eine blaue Rohrzange in der Latzhosentasche.

Wie lange ist ein Energie­aus­weis gültig?

Der gesetz­lich für Haus und Wohnung vorge­schriebene Energie­ausweis ist 10 Jahre lang gültig. Der Ausweis kann nicht ver­längert, wohl aber er­neuert werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir geben Ihnen gerne eine sach­kundige Aus­kunft.

Ein Mann mit nachdenklichem Gesichtsausdruck, trägt ein weißes Hemd und berührt sein Kinn mit der Hand.

Wie viel kostet ein Energie­aus­weis?

Durch die Einfüh­rung des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) und der hohen Sorg­falts­pflicht für Aus­steller ist die Qualität von Energie­ausweisen einwand­frei. Bei unzu­reichender Daten­prüfung droht den Aus­stellern sogar ein Bußgeld.

Die Kosten für die Aus­stellung eines Energie­aus­weises hängen zunächst davon ab, um welchen Typ es sich handelt: Verbrauchs­ausweis oder Be­darfs­ausweis? Weitere Kosten­faktoren sind die Vor-Ort-Bege­hung und die an­schließ­ende Berech­nung, wobei der Auf­wand ab­hängig vom Objekt ist.

Hand steckt eine Münze in ein weißes Sparschwein, Symbol für Sparen und finanzielle Förderung.

Förde­rungen und Zu­schüsse

Zur Unter­stützung der Eigen­heim­besitzer gewährt die Bundes­förde­rung energie­effizienter Gebäude (BEG) satte Investi­tions­zuschüsse für komplette Sanie­rungen (KfW) und für Einzel­maß­nahmen (BAFA). Der Förder­betrag steigt jeweils um 5 %, wenn Maß­nahmen mithilfe eines Sanie­rungs­plans (iSEP) durch­geführt werden.

Übrigens können Einzel­maß­nahmen zur Wärme­dämmung von der Ein­kommens­steuer abgesetzt werden. So können sich Haus­besitzer 20 % ihrer Investi­tions­summe über 3 Jahre verteilt zurück­erstatten lassen.


Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Als Fachunternehmen sind wir rund um Pfaffenhofen a. d. Glonn – Wagenhofen für Sie da. Wir beraten Sie gerne.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Als Fachunternehmen sind wir rund um Pfaffenhofen a. d. Glonn – Wagenhofen für Sie da. Wir beraten Sie gerne.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Als Fachunternehmen sind wir rund um Pfaffenhofen a. d. Glonn – Wagenhofen für Sie da. Wir beraten Sie gerne.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

Zum Seitenanfang